Nachhaltige, optimierte und resiliente Wirtschaftskreisläufe werden zunehmend gesamtgesellschaftlich und gesamtlogistisch betrachtet. Gesamtlogistisch bedeutet: Logistik wirkt in allen Lebens- und Arbeitsbereichen. Logistikimmobilien sind, wie die Herzkammer eine wichtiger Impulsgeber und  Schnittstelle für den Wirtschaftskreislauf.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission Logistik und Mobilität des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) die folgenden acht Handlungsfelder identifiziert:

  1. Bauplanungsrecht: Außenbereiche für Logistikimmobilien öffnen
  2. Bauordnungsrecht länderübergreifend vereinheitlichen
  3. Gewerbegebiete: Grundflächenzahl (GRZ) auch auf Allgemein- und Verkehrsflächen der Gewerbegebiete beziehen.
  4. Erfordernis des Abbruchs von älteren Logistikimmobilien bei Neuentwicklungen begrenzen
  5. Mehrstöckige Logistikimmobilien: Flächennutzen über Lagerkennzahlen nachweisen
  6. Transportbedingte Zwischenlagerung mindestens für 6 Monate festschreiben
  7. Supply-Chain-Finance: Höhere und schnellere Abwertung der Sicherheitsbestände im Vorratsvermögen
  8. Steuerrechtliche Anreize für Kommunen schaffen.
  9. Impulspapier hier herunterladen: https://www.bvmw.de/uploads/topics/Logistik-und-Mobilit%C3%A4t/Downloads/Impulspapier-logistikimmobilien-Kommission-logistik-mobilitaet.pdf

Die LSA plant, entwickelt und optimiert mit Partner Logistikimmobilien: Von der ersten Idee bis zur ersten Inventur, d.h. bis in den Betrieb.  Vom ersten Layout bis zur Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA), was die Finanzierung erleichtert. Siehe auch: https://logistik-service-agentur.com/logistikflaechen/

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